Deutsche
Epilepsievereinigung
Landesverband
Epilepsie
Berlin-Brandenburg e.V.

Diagnostische Möglichkeiten und Erfordernisse

Vor die Behandlung haben die Götter die Diagnose gesetzt - ein alter, aber immer noch gültiger Spruch. Selbstverständlich gilt er auch für die Behandlung eines Menschen mit Epilepsie. Verschiedene, möglicherweise behandelbare Ursachen, verschiedene Arten epileptischer Anfälle und epileptischer Syndrome; auch die Tatsache, dass es Anfälle gibt, die zwar aussehen wie epileptische Anfälle, aber gar keine sind. Das alles lässt es als selbstverständlich erscheinen, dass vor dem Beginn der Behandlung eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt werden muss.

 

Eine Epilepsie wird durch den Nachweis von epileptischen Anfällen diagnostiziert - durch nichts anderes.

 

Die wichtigste diagnostische Methode ist daher die Anfallsbeschreibung.

 

Bei der Anfallsbeschreibung handelt es sich um eine genaue Befragung des oder der Betroffenen, dessen oder deren Angehörigen sowie von Personen, die Anfälle beobachtet haben. Dabei soll geklärt werden, ob Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der Vergangenheit und Umstände beim Auftreten der Anfälle einen Hinweis auf mögliche Ursachen geben können. Außerdem soll ein möglichst genaues Bild vom Ablauf der Anfälle festgehalten werden, da hierdurch eine Zuordnung zur Gruppe der fokalen oder generalisierten Anfallsformen oft schon gut möglich ist. Zudem gibt eine genaue Anfallsbeschreibung wichtige Hinweise darauf, ob es sich bei dem fraglichen Ereignis überhaupt um einen epileptischen Anfall oder vielmehr um ein nicht-epileptisches Ereignis handelt.

 

Das EEG (Elektroenzephalogramm) ist eine wichtige komplementäre Untersuchungsmethode zur Bestimmung des Epilepsiesyndroms und sollte bei jedem Betroffenen ein- oder mehrere Male durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass ein negativer EEG-Befund nicht gegen eine Epilepsie spricht. Allerdings belegt ein positiver Befund (der Nachweis von epilepsietypischen Veränderungen) auch nicht, dass eine aktive Epilepsie besteht. Das EEG liefert lediglich wichtige Hinweise, die bei der Diagnostik zu beachten sind.

 

Dies gilt auch für das MRT (Kernspintomogramm, Magnetresonanztomogramm). Nach internationaler Übereinkunft gehört die Durchführung eines MRT zwingend zur Diagnostik der Epilepsie dazu (Goldstandard). Es dient dazu, um strukturelle Veränderungen im Gehirn und möglicherweise der Epilepsie zu Grunde liegende  und behandelbare Gehirnerkrankungen (z.B. Tumore) auffinden zu können. Aber auch hier gilt: Ein negativer Befund spricht nicht gegen eine Epilepsie, und ein positiver Befund belegt auch nicht, dass eine aktive Epilepsie besteht. Dennoch liefert das MRT wichtige Hinweise, die bei der Diagnostik zu beachten sind.

 

Untersuchungen verschiedener Organsysteme (z.B. Herz-Kreislauf-System, Zuckerstoffwechsel) und verschiedene Blutuntersuchungen gehören ebenfalls zur Diagnostik einer Epilepsie dazu. Diese sind wichtig, um Hinweise dafür zu finden, ob möglicherweise eine andere, nicht epileptische Erkrankung den Anfällen zu Grunde liegt.

 

Jeder Mensch, bei dem zum ersten Mal Anfälle auftreten, sollte sich mit Hilfe aller genannten Methoden zumindest einmal untersuchen lassen, denn nur dadurch ist die genaue Differentialdiagnose möglich.

 

Ist die Diagnostik abgeschlossen und die Behandlung der Epilepsie eingeleitet, ist eine Wiederholung der genannten diagnostischen Maßnahmen in jedem Fall wichtig und richtig, wenn die Zuordnung der Anfälle bisher nicht gelungen ist durch die Behandlung Anfallsfreiheit nicht erreicht wird. Auch wenn sich Veränderungen im Verlauf der Erkrankung ergeben, wenn Anfälle ohne erkennbaren Grund zunehmen oder sich in ihrem Ablauf ändern, wenn Medikamente wegen langer Anfallsfreiheit abgesetzt werden oder wenn eine Erkrankung zugrunde liegt, die bekanntermaßen langsam fortschreiten kann, sind Wiederholungen bestimmter Untersuchungen wichtig. Zusätzliche diagnostische Verfahren müssen eingesetzt werden, wenn die Frage geklärt werden soll, ob eine operative Behandlung möglich ist.

 

Ist die Diagnose eindeutig und verläuft die Behandlung komplikationsfrei, sind Verlaufskontrollen nur in relativ großen Abständen erforderlich. Anfallsfreiheit vorausgesetzt, reicht eine Untersuchung von Medikamentenspiegel, Blutbild und Leberwerten etwa alle sechs Monate vollkommen aus. Ein EEG könnte etwa einmal jährlich abgeleitet werden, aber selbst das ist nicht unbedingt erforderlich. Andere Untersuchungen müssen nicht wiederholt werden, wenn es keine besonderen Anlässe gibt.

 

Ist nach Erstdiagnose einer Epilepsie innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren Anfallsfreiheit nicht oder nur bei starken Nebenwirkungen der Medikamente erreicht, sollte entsprechend der Empfehlung der "Deutschen Gesellschaft für Epileptologie - Deutsche Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie" ein Facharzt mit speziellerer Kompetenz in der Epilepsiebehandlung hinzugezogen werden.

 

Weil die erfolgreiche Behandlung der Epilepsie in hohem Maße von einer am derzeitigen Erkenntnisstand orientierten Diagnostik abhängig ist, sollten Betroffene darauf achten, dass diese von an der Epilepsiebehandlung erfahrenen Fachärzten durchgeführt wird. Im Adressenteil ist aufgeführt, welche Fachärzte in Berlin und Brandenburg über eine spezielle Qualifikation verfügen.

 


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