Leben mit Epilepsie
Auf der einen Seite gibt es Menschen mit Epilepsie, bei denen die Auswirkungen ihrer Epilepsie auf ihre psychosoziale/berufliche Situation schwerer sind als die Folgen der epileptischen Anfälle an sich, wo also Epilepsie eine soziale Behinderung darstellt.
Auf der anderen Seite gibt es Menschen mit Epilepsie und zusätzlichen neuropsychologischen, psychischen und somatischen Beeinträchtigungen. Bei diesen Menschen sind diese Beeinträchtigungen das Hauptproblem, Epilepsie ist hier also eine funktionelle Behinderung.
Für beide Gruppen gilt: Generelle Aussagen darüber, in welcher Art und Weise die Epilepsie und möglicherweise vorhandene zusätzliche Erkrankungen die Lebenssituation und das individuelle Wohlbefinden beeinträchtigen, lassen sich nicht treffen. Nur eine genaue Kenntnis der Art der Epilepsie und der epileptischen Anfälle sowie der ggf. vorhandenen zusätzlichen Erkrankungen macht eine Antwort auf diese Frage möglich. Dazu nur einige Beispiele:
Menschen mit Epilepsie dürfen durchaus einen Führerschein machen und ein KfZ führen - allerdings im Wesentlichen nur unter der Bedingung, dass sie länger als 1 Jahr anfallsfrei sind (Button ...mehr einfügen mit Link zur DE-Homepage zum Aspekte Faltblatt Epilepsie und Führerschein".)
Was für den Führerschein gilt, gilt auch für die Berufswahl: Ob ein Mensch mit Epilepsie für einen bestimmten Beruf geeignet ist oder nicht, ist ausschließlich abhängig von der Art seiner Epilepsie, der Art seiner epileptischen Anfälle, deren Auftretenshäufigkeit und des Zeitpunktes des Auftretens. Hilfreich sind hier die vom Arbeitskreis zur Verbesserung der Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie herausgegebenen Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie. Diese von den Berufsgenossenschaften anerkannten Leitlinien geben detaillierte Hinweise darauf, wie bei der Prüfung der beruflichen Eignung von Menschen mit Epilepsie vorzugehen ist [...mehr]
Was für die Berufswahl gilt, gilt auch für die Freizeitgestaltung, z.B. für den Sport. Auch hier gilt: Welche Sportart zu empfehlen ist und welche nicht, hängt ausschließlich von der Art der Epilepsie, der Art der epileptischen Anfälle und des Zeitpunkts ihres Auftretens ab. Beim Schwimmen und bei Sportarten mit hohem Risiko ist zwar Vorsicht geboten, aber auch solche Sportarten sind nicht grundsätzlich verboten. Einige Beispiele:
![]() | Im Berufsbildungswerk Bethel/Bielefeld - dem einzigen Berufsbildungswerk in Deutschland speziell für Menschen mit Epilepsie - wird regelhaft Bergsteigen als Freizeitbeschäftigung angeboten. |
![]() | Danny Glover, amerikanischer Actionstar (Lethal Weapon) macht zwar nicht alle Stunts selbst, aber immerhin doch einige - auch er ist an einer Epilepsie erkrankt. |
![]() | Marion Clignet, Radrennfahrerin und Gewinnerin einer Silbermedaille bei den Olympischen Spielen, ist an einer Epilepsie erkrankt. Sie sagt: Wenn ihr etwas tun wollt, so geht und tut es. Wenn ihr der Epilepsie eine Chance gebt, euch daran zu hindern, so wird sie es auch. Sie kann euch jedoch nicht im Wege stehen, wenn ihr es nicht zulasst. Epilepsie ist keine Entschuldigung dafür, euch nicht aufzumachen, um eure Träume zu verwirklichen. |
Generell gilt: Um Aussagen darüber zu treffen, was Menschen mit Epilepsie tun dürfen bzw. was sie lieber nicht tun sollten, ist eine genaue Kenntnis über die Epilepsie und über den Verlauf der Anfälle notwendig. Eine Risikoabwägung ist nur individuell - d.h. immer nur im Einzelfall - möglich!
© Landesverband Epilepsie Berlin-Brandenburg gem. e.V.
Letzte Aktualisierung: 22.06.2010
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