Deutsche
Epilepsievereinigung
Landesverband
Epilepsie
Berlin-Brandenburg e.V.

Rehabilitation

Nicht jeder Mensch, der an einer Epilepsie erkrankt, findet sich mit dieser Tatsache so ohne weiteres ab; nicht jeder bewältigt problemlos die damit u.U. auf ihn zukommenden Schwierigkeiten hinsichtlich seiner psychischen, sozialen und beruflichen Situation. Viele Menschen mit Epilepsie benötigen dazu unterschiedliche Hilfen, die im Allgemeinen unter dem Begriff Rehabilitation zusammengefasst werden.

 

In Deutschland gibt es ein gegliedertes System der Rehabilitation, das von einer Abfolge verschiedener Leistungen ausgeht: Nach der medizinischen Diagnostik und Akut-Behandlung folgen die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation in einzelnen Schritten. Dieses Phasenmodell hat sich bei vielen chronischen Krankheiten bewährt, ist bei einem großen Teil der Menschen mit Epilepsie jedoch nicht geeignet.

 

Zum Krankheitsbild bei an Epilepsie erkrankten Menschen gehört in vielen Fällen, dass eine medizinische Stabilisierung einen Zeitraum über mehrere Jahre hinweg einnimmt - sei es aufgrund schwieriger Therapierbarkeit, aufgrund der Verarbeitung der Erkrankung mit begleitenden psychischen Problemen oder aufgrund einer notwendigen Beobachtungszeit zur Beurteilung des Behandlungserfolges. Daher müssen medizinische und berufliche Rehabilitation über weite Strecken und in abgestufter Schwerpunktsetzung parallel zur Akutbehandlung erfolgen.

 

Medizinische und berufliche Rehabilitation von Menschen mit Epilepsie erfordert eine enge Verzahnung mit der epileptologischen Akutbehandlung. Für die berufliche Rehabilitation bedeutet das, das Menschen in die berufliche Ausbildung übernommen werden, die mit der Bewältigung ihrer Erkrankung lange noch nicht fertig sind, deren Behandlung möglicherweise den Alltagsbedingungen außerhalb einer Klinik nicht standhält, die eine an die Epilepsie angepasste Lebensführung erst noch lernen müssen, die hinsichtlich ihrer (weiteren) beruflichen Möglichkeiten aufgrund ihrer Erkrankung stark verunsichert sind.

 

Es gibt in Deutschland wenig Berufsbildungswerke, die ein auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Epilepsie zugeschnittenes Angebot zur überbetrieblichen Ausbildung bereithalten. Nach wie vor ist das Berufsbildungswerk Bethel das einzigste Berufsbildungswerk in Deutschland, das ausschließlich für Menschen mit Epilepsie konzipiert ist. 

 

Im Annedore-Leber-Berufsbildungswerk in Berlin und im Berufsbildungswerk im Oberlinhaus in Potsdam/Brandenburg, die für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen konzipiert sind, wird seit einigen Jahren ebenfalls ein auf Menschen mit Epilepsie spezialisiertes Angebot bereitgehalten.

 

Für die Einleitung und Finanzierung der Ausbildung in Berufsbildungswerken und für weitere Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ist grundsätzlich die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Es ist jedoch hilfreich, sich vor Beantragung einer Maßnahme umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung der Epilepsie zu informieren. Beispielsweise bietet das Handbuch Epilepsie & Arbeit einen umfassenden Überblick zu diesem Thema.

 

Erfreulicherweise hat es in den letzten Jahren Verbesserungen gegeben, die die Lücke zwischen medizinischer Behandlung und beruflicher Rehabilitation schließen. Als erste konnten die Epilepsie-Klinik Mara/Epilepsie Zentrum Bethel in Bielefeld (www.bethel.de/mara) und die Asklepios-Klinik in Schaufling - in enger Kooperation miteinander - medizinische Rehabilitationsabteilungen für Menschen mit Epilepsie einrichten. Inzwischen sind an weiteren Orten in Deutschland ähnliche Abteilungen entstanden (z.B. am Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg oderam Epilepsie-Zentrum Freiburg/Kehl-Kork).

 

In diesen Abteilungen kann nach Abschluss der Akutbehandlung genau das stattfinden, was bisher fehlte: Hilfen zur Verbesserung der Krankheitsbewältigung, Informationen über die eigene Erkrankung, das Erlernen eines der Epilepsie angepassten Lebensrhythmus, die Überprüfung der beruflichen Belastbarkeit und beruflicher Möglichkeiten etc. Der Übergang in eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation oder in ein Leben ohne Epilepsie (das möglicherweise durch einen epilepsiechirurgischen Eingriffe erreicht werden kann) wird hierdurch sehr erleichtert. Für die Einleitung und Finanzierung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation sind in der Regel die Rentenversicherungsträger zuständig. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation bei Epilepsie, zum Antragsverfahren etc. sowie Kontaktadressen sind im Handbuch Epilepsie & Arbeit enthalten.

 


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